Interessenbekundungsverfahren des Fachbereichs Jugend und Familie
Der Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Jugend und Familie, fordert Träger der Jugendhilfe dazu auf, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen:
„Implementierung und Umsetzung des § 20 SGB VIII - Elternanspruch auf Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes in Notsituationen“
Sie haben die Möglichkeit, vom 27. März bis 15. Mai 2024 (Frist verlängert) Ihr Interesse in Form eines eingereichten Leistungskonzeptes zu bekunden.
Bitte beachten Sie die folgenden Dokumente:
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