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Datum: 11.03.2024

Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 26. November 2023 nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Dänemark zum 11. März 2024

Nach dem Ablauf vorgesehener Fristen hebt das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg die tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügungen vom 6. Februar 2024 und 9. Februar 2024 mit den entsprechenden Schutzmaßregeln auf.

Nach der Feststellung der Geflügelpest im grenznahen Gebiet in Dänemark hatte das Veterinäramt im nördlichen Kreisgebiet Restriktionszonen mit Schutzmaßregeln eingerichtet und Umgebungsuntersuchungen durchgeführt. Die entsprechenden Restriktionen wie auch die Aufstallungspflicht in den entsprechenden Gebieten entfallen mit Wirkung vom 11. März 2024.

Der Leitende Kreisveterinärdirektor Dr. Volker Jaritz rät dennoch weiterhin zur Vorsicht und Einhaltung der entsprechenden präventiven Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen, da das hochpathogene aviäre Influenza-Virus nach wie vor in der Wildvogelpopulation zirkuliert und präsent ist.

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

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